Grillzeit beginnt – Keine flüssigen Brandbeschleuniger verwenden

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Sommerzeit ist Grillzeit. Damit man sie unbeschwert genießen kann, sollten neben Würstchen und Salaten auch die richtigen Sicherheitsvorkehrungen eingeplant werden.

 

Keine flüssigen Brandbeschleuniger verwenden

So sollte man beispielsweise flüssige Brandbeschleuniger generell nicht verwenden. Denn wenn leicht entflammbare Stoffe wie Benzin oder Spiritus zum Einsatz kommen, um das Feuer schneller zu entfachen, können sich unbemerkt explosive Gase ausbreiten und beim Anzünden des Grills explosionsartig verbrennen oder meterhohe Stichflammen verursachen.  Deshalb ist die Verwendung von flüssigen Brandbeschleunigern zum Anzünden des Grills nicht nur gefährlich, sondern auch verboten. Trotzdem werden sie genutzt – und sind die Hauptursache für Unfälle.

 

Eine bessere Lösung ist beispielsweise, trockenes Holz sinnvoll zu stapeln, damit sich die Kohle schneller entzündet. Wem auch das nicht schnell genug geht, der sollte möglichst auf feste Grillanzünder oder elektrische Anzündhilfen aus dem Baumarkt zurückgreifen. Extreme Vorsicht ist geboten, wenn Kinder mit von der Partie sind: Ob Stichflamme, Fettspritzer oder Funkenflug – Kinder stehen oft in Gesichtshöhe an der Grillstation und können durch eine Brandverletzung lebenslang entstellt werden.

 

Private Haftpflicht fängt finanzielle Folgen ab

Wenn dennoch beim Grillen etwas schiefgeht, können die Kosten für den Verursacher immens hoch sein und ihn im schlimmsten Fall sein ganzes Leben lang begleiten. Denn wer den Grill nicht sachgemäß bedient, ist verantwortlich für alle Schäden, die anderen hierdurch passieren. Von der verrußten Hauswand bis hin zum Personenschaden. Gerade Brandverletzungen können einen komplizierten Heilungsverlauf zur Folge haben. Eine Privat-Haftpflichtversicherung kann in diesem Fall zumindest die finanziellen Folgen abfangen. Frank Manekeller, Leiter Haftpflicht-, Unfall-, Sach-Schaden bei der HDI Versicherung AG: „Die Privat-Haftpflichtversicherung des Verursachers trägt beispielsweise die Heilbehandlungskosten für die verletzte Person.  Zudem kommt sie für das Schmerzensgeld auf und gleicht Verdienstausfälle aus.“ Somit gilt nicht nur beim Grillvergnügen: Niemand sollte ohne Privat-Haftpflichtversicherung sein. Denn sie tritt ein, wenn eine Privatperson in ihrer Freizeit anderen fahrlässig einen Schaden zufügt.

 

Unfallrisiko mit einer privaten Unfallversicherung absichern

Persönliche Schäden können mit einer privaten Unfallversicherung abgesichert werden. „Diese zahlt beispielsweise Heilmaßnahmen aufgrund eines Unfalls, und sie bietet bei bleibenden Schäden auch eine Invaliditätsleistung. Wenn vereinbart, übernimmt sie auch die Kosten für unfallbedingte, kosmetische Operationen“, ergänzt Frank Manekeller. Das Besondere: Eine private Unfallversicherung leistet immer – auch, wenn bereits Geld aus anderen Versicherungen fließt. (djd).

 

Tipps zum sicheren Grillen

(djd). So gelingt die Grillparty:

– Grill auf Standsicherheit überprüfen und auf nicht brennbarem Untergrund aufstellen.

– Feste Grillanzünder oder elektrische Anzündhilfen verwenden.

– Kinder und Haustiere in Abstand zum Grill halten.

– Handschuhe und lange Grillzangen zum Schutz vor Verbrennungen durch Fettspritzer benutzen.

– Grillfeuer nie aus dem Auge lassen: Schnell entsteht durch eine Windböe ein Funkenflug.

– Löschmittel – Eimer Sand oder Löschdecke – bereithalten.

– Glut erst nach vollständigem Auskühlen entsorgen.

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